Ja, die Jugendseelsorge und ihre Partner bieten zwei Wallfahrtspakete an: eine lange Fahrt vom 23./24. Juli bis 8. August 2023 mit den Tagen der Begegnung im Bistum Aveiro sowie der Feier des 37. Weltjugendtages in Lissabon sowie eine kürzere Fahrt vom 29./30. Juli bis 8. August 2023 zur Feier des 37. Weltjugendtags in Lissabon. Außerdem organisieren wir für alle Gruppen, die selbst anreisen wollen, das WJT-Pilgerpaket zum Selbstkostenpreis.
Alle Infos rund um die Wallfahrt findest du hier auf dieser Seite!
Die Anmeldung selbst erfolgt auf ferienwerk-koeln.de!
An unserer Wallfahrt können Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 30 Jahren teilnehmen; Gruppenleitungen sind von dieser Regelung ausgenommen. In Einzelfällen kann individuell eine Sondervereinbarung getroffen werden, wenn Jugendliche z.B. erst kurz nach dem Weltjugendtag des 16. Lebensjahr erreichen.
In Nordrhein-Westfalen können ehrenamtlich tätige Personen ab 16 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen für die folgenden Tätigkeiten Sonderurlaubstage beim Arbeitgeber geltend machen:
Die Details finden sich im Sonderurlaubsgesetz.
In der katholischen Jugendarbeit im Erzbistum Köln gibt es zwei Wege, Sonderurlaub zu beantragen:
Für Maßnahmen der katholischen Jugendverbände gibt es auf der Website des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (bdkj-nrw.de) ausführliche Informationen und ein eigenes Antragsformular.
Für alle anderen Träger geht der Antrag an den Landschaftverband Rheinland (LVR). Bitte vor dem Ausfüllen der Antragsformulare unbedingt das Hinweisblatt aufmerksam lesen:
Der Reisepreis beträgt
829 Euro für Schülerinnen, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende.
929 Euro für Vollverdienende.
Darin sind bereits öffentliche Zuschüße aus KJP-Bundesmitteln sowie ein Zuschuss aus dem Erzbistum Köln eingerechnet.
Warum kosten beide Reisepakete gleich viel?
Wir bekommen für die Tage der Begegnung für 16 bis 26-jährige öffentliche Zuschüsse (KJP-Mittel), die wir für die WJT-Woche nicht erhalten.
Geschwisterrabatt
Das zweite Kind bekommt 100 Euro, das dritte Kind 200 Euro, das vierte Kind 300,00 Euro usw. Rabatt.
Die Zahlung erfolgt in folgenden Schritten:
50 % 14 Tage nach Zugang der Anmeldebestätigung/Rechnung
weitere 50 % bis zum 30.06.2023
Die Stornierungsbedingungen lauten wie folgt:
Bei Storno vom 15.03. – 15.05.2023 pro Person 40 % des Gesamtbetrages
Bei Storno vom 16.05. – 30.06.2023 pro Person 70 % des Gesamtbetrages
Bei Storno ab 01.07.2023 pro Person 100% des Gesamtbetrages
Sollte eine gleichgeschlechtliche Ersatzperson gestellt werden, fallen bis zum 01.07.2023 keine Stornierungskosten an.
Eine Jugendfreizeit oder -fahrt hat ihren Preis, zugegeben. Ihr könnt allerdings einiges tun, um die Kosten dafür ein bisschen zu senken.
Gemeinsam mit unseren Kollegen aus dem Reisebereich und der Jugendarbeit, unserem Partner Jugendseelsorge im Erzbistum Köln und unseren erfahrenen Mitarbeitern haben wir im Laufe der Jahre einiges an guten Ideen zusammengetragen, was man machen kann, um solche Fahrten zu finanzieren – und dabei höchstwahrscheinlich auch noch eine Menge Spaß zu haben!
Dieses Wissen wollen wir im Folgenden mit euch teilen. Alles, was dabei an konkreten Zahlen angegeben wird, basiert auf Erfahrungswerten in den letzten Jahren. Das kann natürlich von Jahr zu Jahr und von Gemeinde zu Gemeinde variieren.
Ihr habt selbst noch einen guten Vorschlag oder habt mit den Aktionen Erfahrungen gesammelt, die ihr mit allen teilen wollt? Dann schreibt uns an: info@ferienwerk-koeln.de
Die Unterbringung der Teilnehmenden vor Ort wird vom lokalen WJT-Büro organisiert. Wünsche nach einer Unterbringung in Gastfamilien oder in Gemeinschaftsunterkünften können an die Wallfahrtsleitung kommuniziert werden. Wir übernehmen dann die Kommunikation mit dem Planungsteam vor Ort; dies ist allerdings keine Garantie dafür, dass dort den Wünschen auch entsprochen werden kann.
Generell werden die Gruppen nach Sprachraum und Großgruppe verteilt, so dass alle Teilnehmenden einer Gruppe in räumlicher Nähe voneinander untergebracht werden. Die Wahl des Reisepakets oder eine separate Anreise (getrennt von der Gruppe) hat dabei keine Auswirkung auf die Unterbringung.
Die konkreten Abfahrtszeiten werden noch ermittelt. In Lourdes ist eine Teilnahme an der Lichterprozession am Abend geplant sowie ein gemeinsamer Gottesdient am nächsten Morgen. Der Wallfahrtsort Fatima kann auf der Hinfahrt der langen Tour angefahren werden. Planungen diesbezüglich laufen bereits.
Sollte eine separate Anreise (bspw. mit dem Flugzeug) geplant sein, müssen der Transport (hin und zurück) und jegliche Zusatzfahrten von den Teilnehmenden selber organisiert werden. Dabei sind reiserechtliche Bestimmungen zu beachten, wenn eine Gruppe mehr als eine Fahrt/Freizeit im Jahr veranstaltet.
Wir können eine eigene Micro-Gruppe innerhalb unserer Macro-Gruppe zum Selbstkostenpreis registrieren. Damit erhält die Gruppe das WJT-Pilgerpaket und ist in der Nähe der Gesamtgruppe untergebracht, z.B. für Kontakte, Katechese, Programmpunkte. Dafür benötigen wir die Gruppengröße sowie die Namen und Kontaktdaten von zwei Gruppenleitungen. Alle Transfers, auch innerhalb Portugals, müssen selbst organisieren werden.
ACHTUNG: Wenn Sie die Fahrt eigenverantwortlich anbieten und dies nicht ihre einzige jugendpastorale Veranstaltung ist (es z.B. ein Pfingstlager oder Sommerferienfreizeit gibt), werden Sie (die Pfarrei, der Verband, …etc.) automatisch im Sinne des Reiserechts als Reiseveranstalter haftbar. Dieses Risiko sollten Sie versicherungsrechtlich vorher abklären und absichern.
Zwischen den Katechesen am Morgen und dem Abendprogramm ist ausreichend Zeit, um die Stadt zu erkunden und Zeit in den Gruppen oder individuell zu verbringen.
Die Wallfahrt des Erzbistums Köln soll bis zum 8. August andauern, die NRW-Sommerferien enden aber bereits am 6. August 2023. Die Schulministerin hat signalisiert, dass für den ersten Tag nach den Sommerferien kein Attest benötigt wird, wenn der Träger bestätigt, dass eine Teilnahme am Weltjugendtag erfolgt.
Das Schulministerium hat dazu eine offizielle Erklärung abgegeben: „In NRW entscheiden die Schulleitungen eigenverantwortlich über die Anträge auf Beurlaubung ihrer Schülerinnen und Schülern nach Maßgabe der entsprechenden Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Schule und Bildung. Das sieht vor, dass die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen, die für die Schülerinnen und Schüler eine besondere Bedeutung haben, als wichtiger Grund für eine Beurlaubung in Betracht kommt. Die Schulleitungen haben somit die Möglichkeit, Beurlaubungsanträgen von Schülerinnen und Schülern zu entsprechen, sofern im Einzelfall keine vorrangigen schulischen Gründe (bspw. Klausuren oder Prüfungen) einer Beurlaubung entgegenstehen."
Die Koordinator/innen für den WJT auf NRW-Ebene haben dazu ein gemeinsames Formular vorbereitet, dass die Jugendlichen in ihrer Schule einreichen können. Dieses ist bei uns abrufbar. Wir sind zuversichtlich, dass die Schulen ihren Jugendlichen entsprechend entgegen kommen werden.
Für die erzbischöflichen Schulen haben wir uns auf direktem Weg mit der Hauptabteilung Schule / Hochschule vereinbart.
Wir haben unter Weltjugendtag 2023 einige Facts zusammengestellt, zum Beispiel zum Logo, über die Hymne oder über das Gastgeberland. Klick dich durch und lass dich inspirieren!
Für Interessierte an der Wallfahrt stehen natürlich Info- und Vorbereitungsabende an!
Lass dich für deine endültige Entscheidung, an der Wallfahrt teilzunehmen, ein wenig einstimmen! Hier auf der Startseite findest du das Video mit Eindrücken von der großartigen und stimmungsvollen Wallfahrt zum Weltjugendtag in Panama 2019!
Damit du keine News zum Weltjugendtag 2023 und zu unserer Wallfahrt verpasst, kannst du dich hier für unsere WJT Updates anmelden: