Unterstützung für Verbände, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit in Gemeinden
Kinder und Jugendliche stark machen – Der Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW
Für jede Legislaturperiode muss die Landesregierung in NRW einen Kinder- und Jugendförderplan (KJFP-NRW) machen. Wurde er in den letzten Jahren mehr oder weniger überrollt, ist der neue KJFP-NRW für die Jahre 2018 bis 2020 an einigen Stellen verändert. Verbände, Offene Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, einige Träger der Jugendsozialarbeit und Landeszusammenschlüsse in der Jugendarbeit erhalten wie gewohnt die Infrastrukturförderung. Mit einem Gesamtvolumen von 120 Millionen Euro ist der KJFP-NRW nun erhöht worden und wird – ab 2019 – dynamisiert, das heißt jährlich wird es ein paar Prozente mehr geben.
Die Erhöhung und die Dynamisierung der Infrastrukturmittel ist für unsere Einrichtungen, Träger und Verbände notwendig und wichtig um Planungssicherheit zu erlangen. Die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit müssen nun in ihren Kommunen mit dafür Sorge tragen, dass die erhöhte Landesförderung auch in den Einrichtungen ankommt.
Über 21 Millionen Euro stehen im neuen KJFP-NRW für Projektförderung zur Verfügung. Projekte kann jeder freie Träger der Jugendhilfe beantragen, sofern die Maßnahmen nicht durch die jeweilige Infrastrukturfinanzierung des Trägers abgedeckt sind. Auch Kirchengemeinden / Kirchgemeindeverbände können beim Landschaftsverband Rheinland Projekte beantragen. Sie sind nach § 75 Absatz 3 als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Das sind die Themen, zu denen ihr Projektmittel beantragen könnt
- Junge Menschen verstärkt an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen
Gefördert werden Projekte der Partizipation und Teilhabe von jungen Menschen an der Gestaltung der Gesellschaft. Angebote zur Wertevermittlung und politischen Jugendbildung. Mit diesem Förderbereich werden auch Gedenkstättenfahrten unterstützt.
- Jugendförderung zukunftsfähig gestalten
Globalisierung, Digitalisierung, demografischer Wandel und weitere Entwicklungen führen zu einem schnellen Wandel in der Gesellschaft. Projekte, die mit jungen Menschen diesen Wandel mitgestalten und junge Menschen darauf vorbereiten können ausprobiert werden.
- Vielfalt fördern und gesellschaftlichen Zusammenhalt schaffen
Projekte, die sich an spezifische Zielgruppen richten und deren Wünsche und Bedürfnisse in den Blick nehmen werden in diesem Förderbereich unterstützt. Projekte mit Zugewanderten, mit Menschen mit Behinderung, mit sozial benachteiligten jungen Menschen. Projekte die der Integration und Inklusion dienen. Auch spezifische Angebote der Jungen- und Mädchenarbeit.
- Chancen durch Bildung gerechter gestalten
Dieser Förderbereiche umfasst Lernangebote der Jugendarbeit und deren Vernetzung. Es kann um interkulturelle Bildung gehen und internationalen Jugendaustausch. Um nachhaltige Bildung oder kulturelle Bildung. Unterschiedlichste Bildungsthemen gerade jungen Menschen mit Benachteiligungen zu öffnen ist in diesem Förderbereich ein Ziel.
- Kinder und Jugendliche stark machen
Präventive Angebote auf unterschiedlichste Risikolagen von jungen Menschen, wie Gewalt, Drogenkonsum, Radikalisierung, aber auch Umgang mit Medien. Junge Menschen sollen aufgeklärt sein und in ihrer Persönlichkeit gestärkt werden.
Wer Ideen zu Projekten oder Angeboten für junge Menschen hat, sollte auf jeden Fall mal einen Blick in den KJFP-NRW werfen. Die einzelnen Förderbereiche sind dort detailliert beschrieben.
Mit bis 85% der vom Landschaftsverband Rheinland anerkannten Kosten kann ein Projekt gefördert werden. Der Eigenanteil kann in Teilen auch durch ehrenamtliches bzw. bürgerschaftliches Engagement erbracht werden. Als Kosten können, Sachkosten, Honorarkosten und unter Umständen auch Personalkosten geltend gemacht werden. Genaue Angaben, was wie gefördert werden kann und was zu beachten ist, stehen in den Richtlinien zum KJFP NRW. Für den aktuellen werden die Richtlinien noch angepasst.