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Förderung

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Förderung der Jugendarbeit

Auf dieser Seite informieren und beraten wir zu immer wieder auftauchenden Fragen rund um die Förderung der Jugendarbeit. Wie komme ich in den Genuss von Mitteln für meine Projekte? Oder wo finde ich die Richtlinien des Kirchlichen Jugendplans? Was muss ich wissen, wenn es um die Förderung des Ehrenamts durch Sonderurlaub geht?

Aufgrund der aktuellen Arbeitssituation und einer möglicherweise verzögerten Postzustellung bitten wir, Anträge bis auf weiteres unmittelbar an maria.meurer-mey@erzbistum-koeln.de zu senden.

Wenn euch Themen fehlen, zu denen wir hier Info und Beratung anbieten sollten, lasst es uns wissen.

Sonderförderung Sommerferien 2020

PiLens / photocase.de (c) PiLens / photocase.de

Für abgesagte Ferienfreizeiten im Sommer 2020 stellen wir über den Kirchlichen Jugendplan eine Sonderförderung zur Verfügung. Für Stornierungskosten kann pro Tag und Teilnehmer ein Zuschuss in Höhe von 4,50€ geltend gemacht werden.

Nutzen Sie hierfür bitte dieses Antragsformular

Weitere Fragen beantwortet gerne die Katholische Jugendagentur in Ihrer Region. 

 

Projektförderung über den Landesjugendplan

Unterstützung für Verbände, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit in Gemeinden

Kinder und Jugendliche stark machen – Der Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW

Für jede Legislaturperiode muss die Landesregierung in NRW einen Kinder- und Jugendförderplan (KJFP-NRW) machen. Wurde er in den letzten Jahren mehr oder weniger überrollt, ist der neue KJFP-NRW  für die Jahre 2018 bis 2020 an einigen Stellen verändert. Verbände, Offene Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, einige Träger der Jugendsozialarbeit und Landeszusammenschlüsse in der Jugendarbeit erhalten wie gewohnt die Infrastrukturförderung. Mit einem Gesamtvolumen von 120 Millionen Euro ist der KJFP-NRW nun erhöht worden und wird – ab 2019 – dynamisiert, das heißt jährlich wird es ein paar Prozente mehr geben.

Die Erhöhung und die Dynamisierung der Infrastrukturmittel ist für unsere Einrichtungen, Träger und Verbände notwendig und wichtig um Planungssicherheit zu erlangen. Die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit müssen nun in ihren Kommunen mit dafür Sorge tragen, dass die erhöhte Landesförderung auch in den Einrichtungen ankommt.

Über 21 Millionen Euro stehen im neuen KJFP-NRW für Projektförderung zur Verfügung. Projekte kann jeder freie Träger der Jugendhilfe beantragen, sofern die Maßnahmen nicht durch die jeweilige Infrastrukturfinanzierung des Trägers abgedeckt sind. Auch Kirchengemeinden / Kirchgemeindeverbände können beim Landschaftsverband Rheinland Projekte beantragen. Sie sind nach § 75 Absatz 3 als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

Das sind die Themen, zu denen ihr Projektmittel beantragen könnt

  • Junge Menschen verstärkt an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen
    Gefördert werden Projekte der Partizipation und Teilhabe von jungen Menschen an der Gestaltung der Gesellschaft. Angebote zur Wertevermittlung und politischen Jugendbildung. Mit diesem Förderbereich werden auch Gedenkstättenfahrten unterstützt.

  • Jugendförderung zukunftsfähig gestalten
    Globalisierung, Digitalisierung, demografischer Wandel und weitere Entwicklungen führen zu einem schnellen Wandel in der Gesellschaft. Projekte, die mit jungen Menschen diesen Wandel mitgestalten und junge Menschen darauf vorbereiten können ausprobiert werden.

  • Vielfalt fördern und gesellschaftlichen Zusammenhalt schaffen
    Projekte, die sich an spezifische Zielgruppen richten und deren Wünsche und Bedürfnisse in den Blick nehmen werden in diesem Förderbereich unterstützt. Projekte mit Zugewanderten, mit Menschen mit Behinderung, mit sozial benachteiligten jungen Menschen. Projekte die der Integration und Inklusion dienen. Auch spezifische Angebote der Jungen- und Mädchenarbeit.
  • Chancen durch Bildung gerechter gestalten
    Dieser Förderbereiche umfasst Lernangebote der Jugendarbeit und deren Vernetzung. Es kann um interkulturelle Bildung gehen und internationalen Jugendaustausch. Um nachhaltige Bildung oder kulturelle Bildung. Unterschiedlichste Bildungsthemen gerade jungen Menschen mit Benachteiligungen zu öffnen ist in diesem Förderbereich ein Ziel.
  • Kinder und Jugendliche stark machen
    Präventive Angebote auf unterschiedlichste Risikolagen von jungen Menschen, wie Gewalt, Drogenkonsum, Radikalisierung, aber auch Umgang mit Medien. Junge Menschen sollen aufgeklärt sein und in ihrer Persönlichkeit gestärkt werden.

 

Wer Ideen zu Projekten oder Angeboten für junge Menschen hat, sollte auf jeden Fall mal einen Blick in den KJFP-NRW werfen. Die einzelnen Förderbereiche sind dort detailliert beschrieben.

Mit bis 85% der vom Landschaftsverband Rheinland anerkannten Kosten kann ein Projekt gefördert werden. Der Eigenanteil kann in Teilen auch durch ehrenamtliches bzw. bürgerschaftliches Engagement erbracht werden. Als Kosten können, Sachkosten, Honorarkosten und unter Umständen auch Personalkosten geltend gemacht werden. Genaue Angaben, was wie gefördert werden kann und was zu beachten ist, stehen in den Richtlinien zum KJFP NRW. Für den aktuellen werden die Richtlinien noch angepasst.

 

Weiterführende Links

  • Kinder- und Jugendförderplan NRW 2018-2022: Grundlagen, Ziele und Bereiche der Förderung
  • Kinder- und Jugendförderplan NRW 2018-2022: Positionsübersicht
  • Für Verbandsgruppen geht es hier zur Antragstellung beim BDKJ
  • Antragstellung beim Landschaftsverband Rheinland: Antragsformulare, Richtlinien, Merkblätter
Barbara Pabst

Barbara Pabst

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Abteilung Jugendseelsorge
0221 1642 1449
barbara.pabst@erzbistum-koeln.de

Kirchlicher Jugendplan

Wer eine Gruppenleiterschulung oder eine religiöse Bildungsveranstaltung plant, kann Zuschüsse über den 'kirchlichen Jugendplan' beantragen. Das gilt beispielsweise für die Durchführung von Übernachtungsveranstaltungen mit Kommunionkindern oder Firmanden; aber auch für Ministrantengruppen oder Kinder- und Jugendchöre.

Die Richtlinien geben dazu genaue Hinweise! Bitte nutzen Sie das
"Antragsformular zum Kirchlichen Jugendplan"!

Richtlinien & Antragsformular

  • Die Richtlinien des kirchlichen Jugendplans
  • Das Antragsformular zum kirchlichen Jugendplan
ruth_brodesser

Ruth Brodesser

Sachbearbeitung Kirchlicher Jugendplan / Exerzitien

Geschäftsstelle Kategoriale Seelsorge
0221 1642 1361
kjp@erzbistum-koeln.de

Förderung jugendpastoraler Handlungsfelder

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Das Erzbistum fördert Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit über regionale Budgets. Ansprechpersonen dazu finden Sie in den jeweiligen

  • Katholischen Jugendagenturen.

Jugendwohnheime

Im Rahmen des finanziellen Budgets gibt es die Möglichkeit Investitionen in Jugendwohnheimen anteilig zu unterstützen. Ansprechpersonen finden Sie in den regionalen

  • Katholischen Jugendagenturen.

Sondermaßnahmen

Für Projekte der Jugendsozialarbeit, als Hilfen der beruflichen und sozialen Integration bis zur Förderung innovativer Ferienaktionen, kann im Einzelfall finanzielle Unterstützung gegeben werden. Bitte nehmen Sie dazu mit der örtlichen

  • Katholischen Jugendagentur oder der
  • Referatsleitung 'Jugendpastorale Handlungsfelder und Aufgabenträger' Kontakt auf.

Sonderurlaub

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Abteilung Jugendseelsorge

Marzellenstraße 32
50668 Köln
Telefon: 0221 1642 1222
Fax: 0221 1642 1400
E-Mail: info@kja.de

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