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Mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Zwei neue Paragrafen in der Gemeindeordnung stärken die Möglichkeiten zur Mitwirkung

Unterstützt junge Menschen darin ihre Beteiligungsrechte wahrnehmen zu können, indem ihr sie z.B. im formalen Prozess der Antragstellung für eine Jugendvertretung bestärkt. Darüber hinaus könnt Ihr Euch vor Ort auch auf politischer Ebene dafür stark machen und Vorschläge geben, wie eine gemäß Paragraph angemessene Weise und geeignete Beteiligungsverfahren von Jugendbeteiligung aus Eurer Sicht auszusehen hat. Sicherlich habt ihr wertvolle Ideen, die kommunale Vertreter/innen gut gebrauchen können – ihr seid hier die Expert/innen. 

Was ist neu?

Die Gemeinden sollen Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen und dafür geeignete Beteiligungsverfahren entwickeln (§ 27a GO). 

Es kann eine Jugendvertretung eingerichtet werden und Jugendliche können diese mit einer entsprechenden Zahl an Unterschriften auch beantragen. Wird eine Jugendvertretung eingerichtet, so sind dieser angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. 

Der neu eingefügte § 27b GO bestimmt zusätzlich, dass Gemeinden zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, Kindern und Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen können.