Kirchen, Jugendverbände und die Freie Wohlfahrtspflege in NRW appellieren an alle jugendpolitisch Engagierten und Verantwortlichen, sich eindeutig von demokratie- und menschenfeindlichen Positionen abzugrenzen und sich für eine Kinder- und Jugendhilfe im Zeichen der Demokratieförderung einzusetzen.
Man möchte mit den Worten des diesjährigen Katholikentages ausrufen: Habt Mut und steht auf! Wehrt euch gegen jegliche Einflussnahme durch demokratie- und menschenverachtende Positionen! Steht ein für demokratische Werte! Ganz in diesem Sinne haben die Träger der freien Jugendhilfe, die in der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen sind, ein gemeinsames Schreiben herausgegeben, das sich insbesondere an die Vertreter*innen in den Jugendhilfeausschüssen richtet.
Darin wird als vordringliche Aufgabe der öffentlichen und freien Jugendhilfe gesehen, dass "junge Menschen demokratische Werte leben, erlernen und auch verteidigen können." Man beobachte mit großer Sorge, "dass Träger und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zunehmend mit demokratie- und menschenfeindlichen Überzeugungen rechtsextremistischer Parteien bzw. Gruppierungen konfrontiert werden." Nur allzugerne wiesen deren Vertreter*innen auf ein vermeintliches Neutralitätsgebot hin, das für nichtstaatliche Organisationen der freien Jugendhilfe gelte. Ein solches Neutralitätsgebot gebe es nicht, das sei weder verfassungsrechtlich noch jugendhilferechtlich begründbar. Vielmehr werde der Begriff des „Neutralitätsgebots“ instrumentalisiert, um freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu verunsichern und Druck aufzubauen.
"Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind nicht zu politischer Neutralität verpflichtet, vielmehr sind sie Grundrechtsträger aus Art. 2, 5, 9 und 12 unseres Grundgesetzes. Diese Grundrechte auf allgemeine Handlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Berufsfreiheit sind im Lichte unserer Verfassung auch im Rahmen einer öffentlichen Förderung geschützt ...
Als freie Träger der Jugendhilfe bekennen wir uns zu den Werten, die in der UN-Kinderrechtskonvention, der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Grundgesetz und der Landesverfassung und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz normiert sind. Wir stehen für das Prinzip der Menschenwürde aus Artikel 1 unseres Grundgesetzes ein ...
Wenn demokratisches Aufwachsen in Frage gestellt wird, bedarf es einer Rückbesinnung auf diese Funktion und das gemeinsame Agieren
gegenüber Haltungen, die unser demokratisches System sabotieren wollen.
Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege rufen insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der freien Jugendhilfe in den Jugendhilfeausschüssen dazu auf, sich klar von demokratie- und menschenfeindlichen Positionen abzugrenzen und die freien Träger der Kinderund Jugendhilfe in ihrem verfassungsrechtlichen und jugendhilferechtlichen Auftrag zugunsten von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen in den Kommunen unseres Landes zu unterstützen."
Mehr Informationen zum Thema Neutralitätsgebot findet ihr hier: https://neutralitaetsgebot.de